Ausschreibung des Ehrenamtes einer Schiedsperson und einer Stellvertretung

Für den Schiedsamtsbezirk Arensharde sind zum 01.01.2027 ein Schiedsmann / eine Schiedsfrau sowie ein stellvertretender Schiedsmann / eine stellvertretende Schiedsfrau zu wählen.

Gemäß § 3 Abs. 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein wird hiermit bekannt gemacht, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können. Zu Schiedsleuten bzw. stellvertretenden Schiedsleuten können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

Nach § 2 Abs. 3 Schiedsordnung soll nicht berufen werden, wer
- das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, 
- nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnt,
- durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 der Schiedsordnung fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, Konfliktsituationen durch Verhandlungsgeschick zu lösen und Streitigkeiten sowie kleinere Meinungsverschiedenheiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. 
Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die Wahl erfolgt jeweils durch den Amtsausschuss für die Dauer von 5 Jahren.

Bewerbungen können bis zum 20.08.2026 an den Amtsvorsteher
des Amtes Arensharde, Hauptstraße 41, 24887 Silberstedt,
gerichtet werden.

Die Bewerbungen sollten in schriftlicher Form unter Angabe von:
- Name, Vorname, Geburtsname,
- Anschrift,
- Geburtstag, Geburtsort, 
- Beruf und 
- Kontaktdaten
erfolgen.

Die zurzeit amtierenden Schiedspersonen haben bereits signalisiert, für die Wahlen wieder zur Verfügung zu stehen.  

Für weitere Auskünfte steht das Ordnungsamt, Herr Tams, Tel.: 04626 96-10, zur Verfügung.

Amt Arensharde
Der Amtsvorsteher

Im Auftrag
Tams