Angesichts der sich weiter zuspitzenden Corona-Lage führt das Amt Arensharde ab Montag das 3G-Prinzip für alle Besucherinnen und Besucher der Amtsverwaltung ein.
Während der Öffnungszeiten muss ein entsprechender Nachweis – vollständige Impfung, durch ein ärztliches Attest nachgewiesene Genesung oder ein negatives Testergebnis (zertifizierter Schnelltest max. 24 Stunden alt oder PCR-Test max. 48 Stunden alt) – am Infotresen vorgelegt werden.
Bei Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten werden die Nachweise von den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes kontrolliert.
Eine Übersicht der kostenlosen Corona-Teststationen wird auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein bereit gestellt.